Planungen zur Twistringer B 51-Ortsumgehung könnten bereits 2020 starten
Gemeinsam mit dem Twistringer Ratsvorsitzenden Rolf Meyer informierte ich mich am Rande des Plenums beim zuständigen Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann. Im neuen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen, der seit dem 31.12.2016
gilt, ist die B 51 - Ortsumgehung Twistringen vom Bund dem Vordringlichen Bedarf zugeordnet worden. Seit Anfang 2017 liegen somit die rechtlichen Voraussetzungen für die Aufnahmen von Planungen vor. Im Konzept für die Planungsbeginne von Bundesstraßenmaßnahmen, die mit dem Bedarfsplan 2016 neu das Planungsrecht erhalten haben, wurde bisher davon ausgegangen, dass 2022/2023 geprüft wird, ob mit der Planung der Umgehung Twistringen begonnen werden kann. 2019, nach Verabschiedung des neuen Haushaltes für die Jahre 2019 / 2020, wird nun geprüft, wie es mit der B 51 Ortsumgehung Twistringen und auch anderen bisher nicht begonnenen Projekten weitergeht. Der Minister teilte nun mit, dass er vorsichtig optimistisch sei, dass bereits Mitte / Ende 2020 beginnen zu können. Die Umgehungsstraße Twistringen habe einen hohen Nutzen-Kosten-Wert und liege damit im oberen Drittel aller geplanten Projekte.
#fuerunsimlandtag