Landtag schafft pauschalen Wahlausschluss von Menschen mit Behinderungen ab
Mit großer Mehrheit hat der Niedersächsische Landtag den pauschalen Wahlausschluss von etwa 10.000 Menschen mit Behinderungen abgeschafft. Damit dürfen sie bereits im Mai an den Kommunal- und Europawahlen teilnehmen.
Von der vom Bundesverfassungsgericht angemahnten Wahlrechtsreform profitieren Personen, die in allen Angelegenheiten betreut werden oder aufgrund einer im Zustand der Schuldunfähigkeit begangenen Straftat in eine psychiatrische Klinik verbracht wurden. Künftig muss ein Gericht im Einzelfall prüfen, ob die Betreuung oder Überweisung in eine Klinik den Wahlrechtsausschluss rechtfertigen.
„Wählen zu dürfen ist das vornehmste Recht unserer Bürgerinnen und Bürger. Jeder Staatsbürger muss sein Wahlrecht in gleicher Weise ausüben dürfen“, sagt der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Volker Meyer. „Viele betroffene Bürger sind absolut in der Lage, am demokratischen Meinungsbildungsprozess teilzunehmen. Deswegen ist heute ein guter Tag für unsere Demokratie in Niedersachsen und für all die Menschen, die nun ein Wahlrecht bekommen.“
Es müsse allerdings sichergestellt werden, dass die Menschen ihr Wahlrecht auch selbst ausüben, und nicht deren Betreuer oder andere Dritte, ergänzt Marcel Scharrelmann: „Klar ist, dass die allermeisten Betreuer sehr verantwortungsvoll sind und den Bereich der Wahlassistenz nicht überschreiten werden. Um aber eine abschreckende Wirkung zu erzielen, sollte das Strafrecht im Rahmen einer Reform auf Bundesebene angepasst werden.“
Bis zum 05. Mai werden die Wahlbenachrichtigungen zu den Wahlen zugestellt. Wer bis dahin keine Mitteilung erhält, kann bis zum 10. Mai bei seiner örtlichen Gemeinde nachfragen und eine Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen.
#FuerunsimLandtag