05.06.2018 - Aktuelles

Ehrenamtliche entlasten – Erhöhung der ...

Ehrenamtliche entlasten – Erhöhung der Besteuerungsgrenze geplant.

Die steuerliche Freigrenze für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb von gemeinnützigen Vereinen ohne Gewinnerzielungsabsicht soll demnächst deutlich erhöht werden – von aktuell 35.000 Euro um 10.000 Euro auf 45.000 Euro. Damit würden zahlreiche Ehrenamtliche auch im Landkreis Diepholz von aufwändiger Verwaltungsarbeit entlastet. Einer entsprechenden Bundesratsinitiative hat sich das Land Niedersachsen nun angeschlossen.

Ehrenamtliches Engagement ist eine tragende Säule in unserer Gesellschaft. Wir wollen, dass ehrenamtlich Tätige mehr Zeit für die eigentliche Vereinsarbeit haben und nicht durch steuerrechtliche Verpflichtungen belastet werden. Die Erhöhung der Freigrenze wäre insbesondere für die vielen kleinen Vereine eine gute Nachricht. Am Ende profitiert die gesamte Gesellschaft von einer solchen Maßnahme.

Der Bundesrat wird in seiner Juli-Sitzung erstmals über die Länderinitiative beraten. Anschließend muss sich der Bundestag mit dem Antrag befassen. Wir sind optimistisch, dass wir das im kommenden Jahr hinbekommen.

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