Corona-Hilfen für niedersächsische Unternehmen
Folgende unterstützende Maßnahmen wurden heute Mittag im Plenum beschlossen:
Aufstockung des Kreditrahmens von 2 auf 3 Millionen Euro für Liquiditätskredite und -Zuschüsse der N-Bank an Unternehmer
Austausch mit allen anderen Bundesländern zur schnellen, unbürokratischen Umsetzung der Bundes-Soforthilfen
Steuerliche Erleichterungen: Betriebe, die durch das Coronavirus wirtschaftlichen Schaden erleiden, können bis zum 31. Dezember 2020 eine Stundung von bis zu diesem Zeitpunkt bereits fälligen oder fällig werdenden Steuern beantragen. Dazu gibt es die Möglichkeit, Anträge auf Anpassung von Vorauszahlungen der Einkommen- und Körperschaftsteuer (incl. Solidaritätszuschlag) sowie der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Vorauszahlungen zu stellen.
#fuerunsimlandtag