13.12.2021 - Aktuelles

Wer sich ehrenamtlich engagiert, darf im Ernstfall nicht alleine dastehen

Scharrelmann fordert Verbesserungen für Ehrenamtliche in Niedersachsen

In Niedersachsen wird durch das ehrenamtliche Engagement der gesellschaftliche Zusammenhalt gestärkt und gefördert. Dabei kann es durch Unfälle oder Fehler zu Personen- oder Vermögensschaden kommen. Um die Ehrenamtlichen in solchen Situationen nicht allein dastehen zu lassen, hat das Land Niedersachsen seit 2003 einen Rahmenvertrag mit den VGH-Versicherungen, über den ehrenamtliche Tätige im Falle des Falls einen Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz in Anspruch nehmen können. Dies ist sehr wichtig und sollte beibehalten werden. Nun hat die Enquetekommission „Rahmenbedingungen für das ehrenamtliche Engagement verbessern“ festgestellt, dass es noch Verbesserungspotenzial gibt. „Wer sich ehrenamtlich engagiert, muss sich sicher sein können, dass man im Ernstfall nicht alleine dasteht. Deshalb setzen wir uns in der Kommission dafür ein, den Rahmenvertrag des Landes um eine Vermögenshaftpflicht für Vereinsvorstände und Personen in einem öffentlichen Ehrenamt, eine Versicherung für Schäden am privaten PKW, welche im Zuge der Tätigkeit entstanden ist, eine Rechtschutzversicherung sowie eine Veranstalterhaftpflicht zu erweitern,“ so Landtagsabgeordneter Marcel Scharrelmann (CDU). Das ist eine Möglichkeit das Ehrenamt im Lande weiter zu unterstützen. Die große Herausforderung für das Ehrenamt ist die anhaltende Corona-Pandemie. Viele Vereine haben Mitglieder verloren und klagen über Probleme bei Neubesetzungen von Vorstandsposten. „ Zusammen müssen nun die richtigen Anpassungen getroffen werden, um weiter Bürgerinnen und Bürger für eine ehrenamtliche Tätigkeit zu gewinnen,“ fordert Scharrelmann. Alle Ehrenamtlichen tragen mit ihrer Arbeit zu einem lebenswerten Alltag bei und erhöhen die Lebensqualität vor Ort.

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