Landwirte können nicht mit einer Landes-Entschädigung für die durch Saatkrähen verursachten Schäden rechnen
Mit einer kleinen Anfrage an die Niedersächsische Landregierung wollten meine Kollegen Verena Kämmerling, Dr. Marco Mohrmann und ich erfahren, ob Landwirte eine Entschädigung für aufgetretene Schäden durch Saatkrähen erhalten können und welche Möglichkeiten zur Vergrämung bestehen. Denn: Das Thema Saatkrähe beschäftigt die Landwirtinnen und Landwirte in unserer Region seit langer Zeit. Dies wurde bei meinen Besuchen vor Ort stets deutlich.
Doch die Antwort der Rot-Grünen Landesregierung ist ernüchternd: Keine Entschädigung seitens des Landes Niedersachsen.
Außerdem hebt die Landesregierung hervor, dass für Saatkrähen vergleichbare Naturschutzbestimmungen gelten wie für Wölfe. Eine Bejagung sei weiterhin nicht möglich, Maßnahmen gegen Saatkrähenpopulationen nur in einem sehr engen naturschutzrechtlichen Rahmen möglich. Die Landesregierung verweist darauf, dass auf Grundlage erhobener Daten die Vogelfraßschäden rückläufig sein und Maßnahmen des integrierten Pflanzenschutzes, wie zum Beispiel ein tieferes Einbringen des Saatguts, eine Besserung bringen sollen. Die rot-grüne Landesregierung verweist auf neue Möglichkeiten der Beizung von Saatgut. Allerdings räumen sie auch ein, dass es lokale Schadensschwerpunkte gibt.
Mein Fazit: Die Landesregierung ist nicht gewillt, sich für direkte Maßnahmen gegen Saatkrähen einzusetzen. Auch wenn betont wird, dass ihnen der Naturschutz lieb und teuer ist, sind es am Ende die Landwirte, die die Kosten zu tragen haben.
Ich bleibe am Thema dran und hoffe, dass spätestens bei einem Regierungswechsel eine Besserung eintritt.